Icarus won‘t Fly suchen die meiste Zeit nach coolen Worten, die man vor das Genre "ROCK" hängen kann: Old-School Rock, Hard Rock, Funk Rock, Blues Rock, Psychedelic Rock… Man wird sehen, mit welchem davon sie letztlich doch abheben.
Braunschweiger Rock-Zeitung: Schön das ihr Zeit für dieses Gespräch gefunden habt. Wir fangen mal mit den klassischen Fragen an. Wie ist eure Band eigentlich entstanden?
Max: Das ist eine lange Geschichte: Sie beginnt in einer dunklen stürmischen Nacht 1372 vor Christus.
Nik: Danach passiert erstmal ziemlich lange nichts.
Max: Dann hat Nik 2019 wirklich gegen einen Haufen Bands intrigiert, um sie auseinanderzubringen und sich die besten Player zu sichern. Und das sind jetzt wir.
Nik: Man könnte also sagen, das wir eine Supergroup sind.
BRZ: Dann sollten wir vielleicht einmal kurz innehalten und der Bands gedenken, die gehen mussten um Icarus won‘t Fly möglich zu machen.
[Eine Schweigeminute wird eingelegt]
Im Februar 2020 konntet ihr ja gerade soeben noch euer Debüt-Konzert im alten Riptide geben. Dann aber: Der Lockdown und noch kein Ende in Sicht. Wie seid ihr als Band damit umgegangen?
Benni: Also Maik [Bassist] und Nik [Gitarrist und Sänger, Anm. der Red.] wohnen zwei Straßen auseinander und haben in so große Verstärkeranlagen investiert, dass sie weiterhin latenzfrei zusammen proben können. Max [Drummer] ist sowieso laut genug. Ich habe mir ne UKW-Antenne aufs Dach gebaut und die an meinen Gitarren-Amp und ans Keyboard angeschlossen.
BRZ: Das erklärt natürlich den Lärm, der immer wieder durch die Innenstadt schallt. Aber gut, besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Wie sehen eure weiteren Pläne aus?
Maik: morgens Kaffee - abends Rotwein - dazwischen passiert ziemlich lange nichts.
BRZ: Ich meinte jetzt, als Band.
Maik: Ach so, ja, soviele gigs wie möglich, und wenn es geht, zwischendrin noch auftreten.
BRZ: Das ist doch ein Wort. Ich danke euch für eure Zeit und bis hoffentlich bald auf dem nächsten Konzert!
(Interview erschienen in der Braunschweiger Rock-Zeitung, Ausgabe 27, vom 17.1.2021)